(Stand: 6.11.2007)
Verehrter Fahrgast,
wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen die Reise so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, daß Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Diese Reisebedingungen und Hinweise sorgen in Ihrem und unserem Interesse für klare Vertragsverhältnisse. Bitte schenken Sie Ihnen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie die Reisebedingungen an.
Mit der Anmeldung bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss eines
Reisevertrages unter Anerkennung dieser Reisebedingungen verbindlich
an. Die Anmeldung mit den aufgeführten Teilnehmern, für
deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande.
Sollte die Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung abweichen
und ist die Abweichung für den Reisenden und den Veranstalter so, dass
diese nicht bestätigt werden kann, wird der bei der Anmeldung geleistete
Anzahlungsbetrag unverzüglich zurückerstattet.
Sollte bei Abschluss der verbindlichen Reiseanmeldung ein Termin
zur Durchführung der Reise noch nicht feststehen, verpflichten
sich die Parteien einen Reisetermin einvernehmlich festzulegen.
Bei Abschluß des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Sind die qualifizierten Reisepapiere, die unmittelbare Rechte gegen die Leistungsträger einräumen, an den Reisenden ausgehändigt, wird der restliche Reiseverkaufspreis vier Wochen vor Antritt der Reise fällig. Bei Reisen bei denen der zu zahlende Reisepreis je Person unter € 100.- liegt behalten wir uns vor, für die Sitzplatz- und Hotelreservierung, eine Kautionszahlung in Höhe von € 100.- pro Person zu erheben. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind ebenfalls sofort fällig.
Der Diesel- bzw. Streckenzuschlag ist abhängig von der Kilometer-leistung der Reisestrecke. Er beträgt maximal € 15,- pro Person. Der Zuschlag ist nach gesonderter Rechnungsstellung vor dem Reisebeginn direkt an den beauftragten Busunternehmer zu entrichten.
Pro Person wird ein Gepäckstück kostenlos befördert.
Die Zuteilung der Busplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung, wobei die Berücksichtigung von Sonderwünschen nicht garantiert werden kann.
A) Rücktritt
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück, sind von Ihm folgende pauschalierte Stornogebühren zu bezahlen:
B) Kündigung
Bei Änderung der Reise durch den Gast, unabhängig ob Orts-, Gruppen-
Terminänderungen oder Benennung einer Ersatzperson berechnen
wir bis 14 Tage vor Reiseantritt € 20.- je Person. Kann eine Umbuchung
vom Zielort nicht bestätigt werden, treten unsere Rücktrittsbedingungen
in Kraft. Umbuchungen können nur innerhalb der in diesem Prospekt genannten
Reisen vorgenommen werden.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen durch den Reisegast - ganz oder
teilweise - haben keine Erstattung des Gegenwertes durch den Veranstalter
zur Folge. Der Veranstalter bemüht sich um Rückerstattung
bei den Leistungsträgern. Ein Anspruch auf Rückerstattung
besteht nicht.
A) Rücktritt
Der Veranstalter kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die er nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich machen. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen. Der Veranstalter ist weiter zum Rücktritt berechtigt mit der Rechtsfolge, das der Reisende zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, sofern der Reisende die Vierwochenfrist der Ziffer 2 Satz 3 dieser Reisebedingungen versäumt hat und der Reiseveranstalter den Reisenden in einem eigenen Schreiben auf den Zahlungsverzug hingewiesen, eine Nachfrist zur Zahlung gesetzt und dem Reisenden unter Fristsetzung die Ablehnung der Zahlungsleistung angedroht hat.
B) Kündigungen
Der Veranstalter kann nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung
der Leistungen entweder durch höhere Gewalt oder durch den Reisenden
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Im Falle einer Kündigung nach Fahrtantritt, beruhend auf höherer
Gewalt, ist der Veranstalter auf Wunsch des Reisenden hin verpflichtet, ihn
zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf Beförderung
nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen
bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die
Rückbeförderung, so werden diese je zur Hälfte vom Reisenden
und vom Veranstalter getragen.
C) Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann bis spätestens drei Wochen vor Beginn der Reise die Reise stornieren, sofern die Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen pro Reise nicht erreicht wird. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Zur Berechnung der Frist von drei Wochen kommt es auf den Zugang der Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters bei dem Reisenden an. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, sofern der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Ansonsten erhält der Kunde den bezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen
alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese wird für Abhilfe
sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung
nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben,
müssen Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitgeteilt
werden und zwar spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der
Reise.
Ansprüche des Reisenden verjähren nach drei Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Macht ein Reisender Ansprüche aus dem Reisevertrag geltend, ist die Verjährung der Ansprüche bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten Bedingungen zur Folge.
Buchungsstellen sind nicht berechtigt, bindende Erklärungen abzugeben oder Zusagen zu machen, die vom Inhalt des Reiseprospektes bzw. Reisekataloges abweichen.
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