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Reisebedingungen

(Stand: 6.11.2007)

Verehrter Fahrgast,

wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen die Reise so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, daß Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir er­bringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegen­über haben. Diese Reise­bedingungen und Hinweise sorgen in Ihrem und unserem Interesse für klare Vertrags­verhältnisse. Bitte schenken Sie Ihnen Ihre Auf­merksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie die Reise­bedingungen an.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss eines Reise­vertrages unter Anerkennung dieser Reise­bedingungen verbindlich an. Die Anmeldung mit den auf­geführten Teil­nehmern, für deren Vertrags­verpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Sollte die Buchungs­bestätigung von dem Inhalt der Anmeldung abweichen und ist die Abweichung für den Reisenden und den Veranstalter so, dass diese nicht bestätigt werden kann, wird der bei der An­meldung geleistete Anzahlungs­betrag un­verzüglich zurück­erstattet.
Sollte bei Abschluss der ver­bindlichen Reise­anmeldung ein Termin zur Durch­führung der Reise noch nicht feststehen, ver­pflichten sich die Parteien einen Reise­termin einvernehmlich festzulegen.

2. Bezahlung


Bei Abschluß des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Sind die qualifizierten Reisepapiere, die unmittelbare Rechte gegen die Leistungsträger einräumen, an den Reisenden ausgehändigt, wird der restliche Reiseverkaufspreis vier Wochen vor Antritt der Reise fällig. Bei Reisen bei denen der zu zahlende Reisepreis je Person unter € 100.- liegt behalten wir uns vor, für die Sitzplatz- und Hotelreservierung, eine Kautionszahlung in Höhe von € 100.- pro Person zu erheben. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind ebenfalls sofort fällig.
Der Diesel- bzw. Streckenzuschlag ist abhängig von der Kilometer-leistung der Reisestrecke. Er beträgt maximal € 15,- pro Person. Der Zuschlag ist nach gesonderter Rechnungsstellung vor dem Reisebeginn direkt an den beauftragten Busunternehmer zu entrichten.

3. Gepäckbeförderung

Pro Person wird ein Gepäckstück kostenlos befördert.

4. Busplatzeinteilung

Die Zuteilung der Busplätze erfolgt in der Reihen­folge der Anmeldung, wobei die Berück­sichtigung von Sonder­wünschen nicht garantiert werden kann.

5. Leistungsänderungen

  1. Der Veranstalter kann aus zwingenden Gründen die Strecken­führung der Busrouten abändern.
    Ein Anspruch auf Minderung entsteht dadurch nicht.
  2. Änderungen und Abweichungen einzelner Reise­leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise­vertrages, die nach Vertrags­abschluss eintreffen und die nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbei­geführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamt­zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reisenden

A) Rücktritt

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Reise­vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend ist der Eingang der Rück­tritts­erklärung bei dem Veranstalter. Tritt der Reisende vom Reise­vertrag zurück, sind von Ihm folgende pauschalierte Storno­gebühren zu bezahlen:

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, mindestens jedoch € 50,-
  • vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
  • vom 21. -15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
  • vom 14. - 4. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
  • vom 3. - 1. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
  • bei Nichtantritt der Reise oder Stornierung am Bus berechnen wir 100% des Reisepreises.
  • Die genannten Pauschalen gelten für Busreisen.
    Dem Reisenden bleibt es unbenommen dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. In diesem Fall ist lediglich der nach­gewiesene Schaden zu ersetzen.

B) Kündigung

  • werden Änderungen vereinbarter Leistungen nach Fahrt­antritt unumgänglich, die für den Besteller erheblich und nicht zumutbar sind, ist dieser berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden auf dessen Verlangen hin zurück­zubefördern.
    Entstehen bei einer Kündigung wegen höherer Gewalt im Hinblick auf die Rück­beförderung Mehr­kosten, werden diese je zur Hälfte von dem Reisenden und dem Veranstalter getragen.
  • Weitergehende Ansprüche der Reisenden sind dann aus­geschlossen, wenn die notwendig werdende Leistungs­änderung auf einem Umstand beruht, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
  • Kündigt der Reisende den Vertrag, steht dem Veranstalter eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern diese für den Reisenden trotz der Kündigung noch von Interesse sind.

7. Umbuchung

Bei Änderung der Reise durch den Gast, unabhängig ob Orts-, Gruppen- Termin­änderungen oder Benennung einer Ersatz­person berechnen wir bis 14 Tage vor Reise­antritt € 20.- je Person. Kann eine Umbuchung vom Ziel­ort nicht bestätigt werden, treten unsere Rück­tritts­bedingungen in Kraft. Umbuchungen können nur innerhalb der in diesem Prospekt genannten Reisen vorgenommen werden.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen durch den Reisegast - ganz oder teilweise - haben keine Erstattung des Gegen­wertes durch den Veranstalter zur Folge. Der Veranstalter bemüht sich um Rück­erstattung bei den Leistungs­trägern. Ein Anspruch auf Rück­erstattung besteht nicht.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

A) Rücktritt

Der Veranstalter kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurück­treten, wenn außer­gewöhnliche Umstände, die er nicht zu vertreten hat, die Leistungs­erbringung unmöglich machen. In diesem Fall hat der Teil­nehmer das Recht, die Teil­nahme an einer mindestens gleich­wertigen anderen Reise zu verlangen. Der Ver­anstalter ist weiter zum Rück­tritt berechtigt mit der Rechts­folge, das der Reisende zum Schaden­ersatz wegen Nicht­erfüllung verpflichtet ist, sofern der Reisende die Vier­wochen­frist der Ziffer 2 Satz 3 dieser Reise­bedingungen versäumt hat und der Reise­veranstalter den Reisenden in einem eigenen Schreiben auf den Zahlungs­verzug hingewiesen, eine Nach­frist zur Zahlung gesetzt und dem Reisenden unter Frist­setzung die Ablehnung der Zahlungs­leistung angedroht hat.

B) Kündigungen

Der Veranstalter kann nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistungen entweder durch höhere Gewalt oder durch den Reisenden erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Im Falle einer Kündigung nach Fahrtantritt, beruhend auf höherer Gewalt, ist der Veranstalter auf Wunsch des Reisenden hin verpflichtet, ihn zurück­zubefördern, wobei ein Anspruch auf Beförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrs­mittel besteht. Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehr­kosten für die Rück­beförderung, so werden diese je zur Hälfte vom Reisenden und vom Veranstalter getragen.

C) Mindestteilnehmerzahl

Der Reiseveranstalter kann bis spätestens drei Wochen vor Beginn der Reise die Reise stornieren, sofern die Mindest­teilnehmer­zahl von 25 Personen pro Reise nicht erreicht wird. Der Reise­veranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus­setzung für die Nicht­durch­führung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rück­tritts­erklärung unverzüglich zuzuleiten. Zur Berechnung der Frist von drei Wochen kommt es auf den Zugang der Rück­tritts­erklärung des Reise­veranstalters bei dem Reisenden an. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleich­wertigen Reise verlangen, sofern der Reise­veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehr­preis anzubieten. Ansonsten erhält der Kunde den bezahlten Reise­preis unverzüglich zurück.

9. Haftung

  1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfalts­pflicht eines ordentlichen Kauf­mannes für die ordnungs­gemäße Durch­führung der Beförderung.
  2. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungs­störungen durch höhere Gewalt, z.B. Krieg oder kriegs­ähnliche Vorgänge, Feind­seligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg.

10. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Reise­veranstalters für Schäden, die nicht Körper­schäden sind, ist auf den dreifachen Reise­preis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reise­veranstalter herbei­geführt wurde oder soweit der Reise­veranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungs­trägers verantwortlich ist.

11. Mitwirkungspflicht des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungs­störungen alles ihm Zu­mutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung bei­zutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen un­verzüglich der Reise­leitung zur Kenntnis zu geben. Diese wird für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reise­leitung nicht erreichbar oder kann diese die Leistungs­störung nicht beheben, müssen Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitgeteilt werden und zwar spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise.

12. Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche des Reisenden verjähren nach drei Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Macht ein Reisender Ansprüche aus dem Reise­vertrag geltend, ist die Verjährung der Ansprüche bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

  1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, deutsche Staats­angehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheits­vorschriften, sowie deren Änderungen vor Reise­antritt zu unterrichten.
  2. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
  3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durch­führung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
  4. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktritts­kosten, die aus der Nicht­befolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, sie sind durch die schuldhafte Falsch- oder Nicht­information des Reise­veranstalters bedingt.

14. Gerichtsstand

  1. Für Klagen des Reisenden gilt der Sitz des Veranstalters.
  2. Für Klagen des Veranstalters ist der Wohnsitz des Reisenden, es sei denn, die Klage richtet sich gegen einen Voll­kaufmann oder eine Person, die nach Vertrags­abschluss Ihren Wohn­sitz in das Ausland verlegt hat; in diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters ausschlaggebend.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reise­vertrages einschließlich dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten Bedingungen zur Folge.

16. Sonstiges

Buchungsstellen sind nicht berechtigt, bindende Erklärungen abzugeben oder Zusagen zu machen, die vom Inhalt des Reise­prospektes bzw. Reise­kataloges abweichen.

Veranstalter

Sun Travel s.r.o.
Dr. Davida Bechera 902/17 CZ-36001 Karlovy Vary- Karlsbad
Insolvenzversichert bei:
Vienna Insurance Group.

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